Startseite
Barrierearmes Presseportal für kostenlose Pressemitteilungen, Nachrichten, Veranstaltungen, Events und mehr...

Schwitzen im Büro: Klimaanlagen sind kein Muss

Das MittelstandsWiki
Bild Rechte: 
Kathrin Jannot

München - Zwar haben Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz eine Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeiter. Daraus lässt sich aber bei extremer Hitze kein Rechtsanspruch auf kühle Arbeitsräume ableiten. Das Unternehmensportal MittelstandsWiki.de verweist darauf, dass Arbeitsräume so eingerichtet werden müssen, dass Beschäftigte keinen gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt sind. Dazu müssen dem Arbeitsschutzgesetz zufolge technische, dann organisatorische und schließlich personenbezogene Maßnahmen getroffen werden.

Zur Temperatur in Arbeitsräumen kann die Arbeitsstätten-Richtlinie (§ 6 „Raumtemperatur“) als Orientierungshilfe dienen. Danach soll die Temperatur in Arbeitsräumen und bei sitzender Tätigkeit zwischen +21° C und +22° C liegen. An heißen Tagen sollte die Temperatur von +26° C nicht überschritten werden. Jedoch ist diese Temperaturvorgabe eine so genannte Soll-Vorschrift, die keine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers begründet, an allen Tagen und stets diese Temperaturnormen einzuhalten.

Firmenportrait: 

Das MittelstandsWiki und seine Journale sind Online-Magazine der just 4 business GmbH. Dabei handelt es sich um ein Nachschlagewerk für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Begriffe aus der Wirtschaft, der Welt der Informations- und Telekommunikationstechnik und der Politik sind über eine Suchfunktion schnell auffindbar. Neben kurzen Begriffsdefinitionen enthält das MittelstandsWiki Know-how-Beiträge aus der Feder professioneller Experten.

Pressekontakt: 

just 4 business GmbH
Kathrin Jannot
Kranzhornstraße 4 B
83043 Bad Aibling
Telefon: +49 8061 91019
Fax: +49 8061 91018
redaktion@mittelstandswiki.de
www.mittelstandswiki.de

Autor

Bild von pro2o1o
Offline
Last seen: vor 28 Wochen 4 Tage
dabei seit: 2010-05-03

Newsfeeds

Inhalt abgleichen