Staplerfahrer: Jedes Jahr schlimme Arbeitsunfälle
Die Fahrt mit dem flinken Flitzer ist nicht ohne. Jedes Jahr ereignen sich schwere Arbeitsunfälle mit Flurförderzeugen. Schuld ist meist der Mensch, seltener die Technik. Der sichere Umgang mit Gabelstapler und Co. will gelernt sein. Doch das Wissen alleine reicht nicht. Hier ist absolute Konzentration gefragt. Nur wer mitdenkt, ist geschützt.
Die Unfallberichte der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung zeigen ein trauriges Bild. Immer wieder kommt es beim Führen von Flurförderzeugen zu lebensgefährlichen Verletzungen. Die Ursache ist laut BGF meist beim Staplerfahrer, aber auch in der betrieblichen Organisation zu suchen.
Anforderungen an Staplerfahrer: Nicht jeder darf stapeln – Staplerführerschein/Flurförderfahrzeuge
So einfach geht das nicht. Das Fahren, Arbeiten und Rangieren mit einem Gabelstapler ist ein schwieriges Unterfangen, das gelernt sein will. Der Staplerfahrer muss mindestens 18 Jahre alt sein und eine entsprechende Ausbildung haben. Aber auch dann darf er sich nicht ohne weiteres hinters Steuer setzen. Er benötigt zusätzlich eine schriftliche Erlaubnis des Betriebs, die bestätigt, dass er berechtigt ist, ein Flurförderzeug zu bedienen.
Erst checken, dann fahren
Die Zeit müssen Sie sich nehmen: Bevor Sie losfahren, sollten Sie sich davon überzeugen, dass Ihr Fahrzeug in einem einwandfreien Zustand ist - soweit Sie das von außen erkennen können. Greifen die Bremsen? Lassen sich Hubmast und Hubschlitten problemlos aus- und einfahren? Sind die Reifen in Ordnung? Funktionieren alle Warneinrichtungen? Prima, dann kann es losgehen. Natürlich erst, wenn Sie alle Sicherheitsmaßnahmen ergriffen haben.
Seit Dezember 2002 sind Rückhaltesysteme in Gabelstaplern unter 10 t Tragkraft Pflicht. Das heißt, der Stapler muss entweder mit einem Gurt, einer Bügeltür oder geschlossenen Kabine ausgestattet sein. Die Vorschrift macht Sinn. Es gab und gibt zu viele schwere Unfälle mit umgekippten Gabelstaplern. In den meisten Fällen wurde der Staplerfahrer herausgeschleudert und unter dem Fahrzeug begraben oder zerquetscht.
Auf den Verkehr achten
Fahren Sie auch auf Betriebsgelände immer vorausschauend. Stellen Sie sich vor, Sie fahren durch eine belebte Wohngegend. Hier würden Sie ja auch nicht unüberlegt durchrasen. Schließlich könnte jederzeit ein Fußgänger vors Fahrzeug laufen. Das Gleiche gilt für Ihren Arbeitsplatz. Sie müssen immer damit rechnen, dass ein unvorsichtiger Kollege Ihren Weg kreuzt. Alle müssen sich an vorhandene Verkehrsregeln halten. Aber auch dann ist Umsicht und Konzentration gefragt:
• Bleiben Sie auf den vorgeschriebenen Wegen.
• Fahren Sie an unübersichtlichen Stellen sowie in Kurven, Steigungen und auf Rampen besonders vorsichtig.
• Schauen Sie immer in Fahrtrichtung.
• Fahren Sie rückwärts, wenn der Gabelstapler so hoch beladen ist, dass Sie nach vorne nichts mehr sehen können.
• Halten Sie Kopf und Gliedmaßen innerhalb des Fahrschutzbügelbereichs.
• Tragen Sie Schutzbekleidung, z. B. einen Helm, wenn Ihr Flurförderzeug keinen Kopfschutz bietet.
• Nehmen Sie keine „Anhalter“ mit. Auf der Ladefläche wird nur die Last transportiert, sonst nichts. Ausnahme: Sie fahren einen Gabelstapler, der mit einer gesicherten Arbeitsbühne ausgerüstet ist.
Schulungszentrum für Bauwesen und Logistik,
Norbert Geimer
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Tel: 069-15 610 522,
Ausbildungsstätte:
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