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Informationsfreiheit: Erfolg der Scientology Kirche vor dem Bundesverwaltungsgericht

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Pressedienst der SK Bayern e.V.

Bundesverwaltungsgericht erteilt der Mauertaktik des Bundesverwaltungsamtes eine Abfuhr

Seit April 2007 klagt die Scientology Kirche Deutschland vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen das Bundesverwaltungsamt (BVA) auf Vorlage der über sie geführten Akten. Ein auf Anordnung des Gerichts vorgelegtes Register ergab im Jahre 2009, dass die Behörde 355 Leitzordner an Akten gesammelt hatte, über die sie aber jede Auskunft pauschal verweigerte.

Die Behörde (BVA) kam auch einem Beweisbeschluss des VG Köln vom Juni 2010 zur Vorlage der Akten nicht nach. Das übergeordnete Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erließ im Juli 2010 eine Anordnung zur Sperrung der Unterlagen. Daraufhin stellte die Scientology Kirche Antrag beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) auf gerichtliche Überprüfung dieser Anordnung.

Das BVerwG hat nun in einem am 5.5.2011 zugestellten 16-seitigen Beschluss (Az. 20 F 20.10 vom 6. April 2011) entschieden, dass die pauschale Verweigerung der Akteneinsicht generell rechtswidrig war.
Bereits das VG Köln hatte schon früher in einem Gerichtstermin das Verhalten der Behörde als beispiellose „Mauertaktik“ kritisiert. In der Tat entspricht dies weder dem Sinn und Zweck der Informationsfreiheit, das dem wesentlichen Anliegen einer freiheitlichen Demokratie dient: der Transparenz politischer und behördlicher Entscheidungsprozesse und damit der Verhinderung von Manipulation und anderer Exzesse seitens der Exekutive im Verhältnis zu den Bürgern des Landes.

In seinem Beschluss führt das BVerwG wiederholt aus, dass die vorgegebenen Gründe für die Geheimhaltung der Akten durch die Behörde „nicht zu erkennen“, „nicht nachvollziehbar“ oder „nicht hinreichend belegt“ sind. Besonders bemerkenswert - und gleichzeitig bedenklich für das Vertrauen des Bürgers in eine auf Recht und Gesetz verpflichtete Verwaltung - ist der Hinweis des Gerichts an die Behörde am Schluss seiner Entscheidung: „Angesichts des Verhaltens der Antragsgegnerin in einem ähnlich gelagerten Verfahren … hat der Senat allerdings Anlass, darauf hinzuweisen, dass sich die Antragsgegnerin ihrer ...Verpflichtung … nicht durch eine Vernichtung der streitbefangenen Akten entziehen darf.“ Denn das Verhalten des Staates darf „die Möglichkeiten des Einzelnen zur Erlangung effektiven Rechtsschutzes nicht vereiteln.“

Der Präsident der Scientology Kirche Deutschland, Helmuth Blöbaum, meinte dazu: „Wir begrüßen diese Entscheidung als Sieg für die Informationsfreiheit und die Bürgerrechte. Damit wird der Anspruch des Bürgers auf Transparenz und wahrheitsgemäße Unterrichtung durch Behörden gestärkt. Geheimniskrämereien sind Anzeichen für Manipulationen, die das Tageslicht der Öffentlichkeit scheuen. Informationsfreiheit bedeutet auch Freiheit auf wahrhaftige Information.“
Die Scientology Kirche setzt sich weltweit schon seit mehr als 30 Jahren für Informationsfreiheit und mehr Transparenz auf Seiten staatlicher Behörden ein und hat dieses Recht besonders in den USA und Kanada wiederholt durch Grundsatzentscheidungen vor Gericht erstritten.
Für weitere Informationen: Jürg Stettler Tel. 089 278 177 32

Weitere Informationen:
Pressedienst der SK Bayern e.V.
Ansprechpartner: Uta Eilzer,
Beichstraße 12, 80802 München,
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Grundsätzlich geht es in der Scientology Religion um die spirituelle Erlösung des einzelnen Menschen. Ihr Ziel ist, dem Einzelnen zu helfen, sich und sein Leben von einer spirituellen Grundlage aus zu verstehen und ihn in die Lage zu versetzen, alles zu verbessern, was er aus verantwortlicher Sicht für alle Aspekte des Daseins als notwendig erachtet und in einer Weise, die er aus dieser Sicht als notwendig erachtet.

Die Scientology Kirche unterstützt und fördert international zahlreiche gemeinnützige und humanitäre Programme wie z.B. die Anti-Drogen Kampagne „Sag-NEIN-zu-Drogen – Sag-JA-zum-Leben“, die Menschenrechtsinitiative „Jugend für Menschenrechte“ , die Vereinigung „Der Weg zum Glücklichsein“ zur Wiederbelebung moralischer Werte oder die Bürgerkommission für Menschenrechte im Bereich der Psychiatrie zur Aufklärung über die Verbrechen in Psychiatrien, um jenen Menschen zu helfen, die des Schutzes der Menschenrechte am meisten bedürfen und zahlreiche andere die Allgemeinheit fördernde Initiativen.

Die erste Scientology Kirche wurde in den USA im Jahre 1954 von damaligen Anhängern der Scientology Religion gegründet. Stifter der „Dianetik“ und „Scientology-Religion“ ist L. Ron Hubbard. Mittlerweile gibt es über 9.080 Kirchen, Missionen und Gruppen in 165 Nationen, die insgesamt ca.10 Millionen Mitglieder weltweit betreuen.

Pressekontakt: 

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Im Auftrag der Scientology Kirche Deutschland e.V.
Ansprechpartner: Jürg Stettler
Beichstraße 12, 80802 München,
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