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Flegl Rechtsanwälte - Deutsch-Italienische Anwaltskanzlei mit Standorten in Leonberg und Stuttgart

Anwaltskanzlei in Leonberg und Stuttgart
Bild Rechte: 
Jochen Flegl

Die Anwaltskanzlei Flegl Rechtsanwälte berät und vertritt ihre Mandanten in allen Fragen zum deutschen und italienischen Zivilrecht, insbesondere

  • Erbrecht,
  • Familienrecht und
  • Immobilienrecht.

In erster Linie betreiben die deutschen Rechtsanwälte - und die italienische Anwältin der Kanzlei - Inkasso in Deutschland und in Italien.

Die Rechtsanwälte und Avvocato Enza Serafia kennen gemeinsam beide Rechtsordnungen. Sie verfügen über hervorragende Kontakte zu Unternehmen, Behörden und wichtigen Privatpersonen in Deutschland und Italien. Die Kanzlei hat Büros in 71229 Leonberg und 70197 Stuttgart in Deutschland und ist damit eine erstklassige Ansprechpartnerin für Deutsche, die Rechtsbeziehungen nach Italien pflegen und für Italiener, die Rechtsbeziehungen nach Deutschland pflegen.

Rechtsverkehr zwischen Deutschland und Italien
Flegl Rechtsanwälte betreut Privatpersonen und Unternehmen aus beiden Ländern im deutsch-italienischen bzw. italienisch-deutschen Rechtsverkehr. Dabei sind nicht nur die jeweiligen Rechtskenntnisse von Vorteil, auch sprachliche Barrieren stellen kein Hindernis dar. Insbesondere sind den Juristen und Mitarbeitern der Kanzlei die jeweiligen Unterschiede der beiden Mentalitäten gut bekannt und stellen damit keine Schwierigkeit dar.

Deutsch-Italienische Erbfälle bzw. Italienisch-Deutsche Erbfälle
Die anwaltlichen Vertreter der Kanzlei haben ständig mit Erbfällen, die einen Bezug zu beiden EU-Ländern haben, zu tun. Es kann damit diesbezüglich von einem Schwerpunkt der Tätigkeiten gesprochen werden.

Deutsches Familienrecht? Italienisches Familienrecht?
Was für das Erbrecht ausgeführt wurde, gilt auch für das Familienrecht. Erwähnenswert hierbei ist, dass es aufgrund des „Internationalen Privatrechts (IPR)“ des jeweiligen Landes möglich ist - und häufig vorkommt - dass deutsche Gerichte italienisches Recht und italienische Gerichte deutsches Recht anwenden müssen. In solchen Fällen kommen die Kompetenzen von Flegl Rechtsanwälte dann besonders zum Tragen.

Immobilienbesitz in Italien oder in Deutschland
Eigentümern aus Deutschland von Grundstücken, Häusern oder Wohnungen in Italien (und andersherum) bzw. solchen, die das erst noch werden wollen, helfen die Anwälte beim Erwerb, der Veräußerung bzw. Vererbung dieser Immobilien. Dabei machen sich die Juristen ihre jahrelange Erfahrung zu nutzen, und können so ihren Mandanten bestmöglich helfen und sie unterstützen.

Firmenportrait: 

Flegl Rechtsanwälte
Klosterstr. 2
71229 Leonberg

Tel.: 07152/610354
Fax: 07152/610356

info@flegl-rechtsanwaelte.de

Pressekontakt: 

Flegl Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Dr. Jochen Flegl
Klosterstr. 2
71229 Leonberg

Tel.: 07152/610354
Fax: 07152/610356

flegl@flegl-rechtsanwaelte.de

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Bild von urmele2001
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