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Förderung für Solaranlagen 2012

Im Gesetz zu den Erneuerbaren Energien hat die Bundesregierung 2004 die Förderung der alternativen Energieformen mit klaren Richtlinien und Garantien versehen. Betreiber von Solaranlagen erhielten damit eine erlässliche Grundlage für ihre individuelle Kalkulation und eine Vergütung für die Einspeisung ihres selbst erzeugten Stroms in das öffentliche Netz, die weit über dem üblichen Tarif liegt und für 20 Jahre garantiert wird.

Das gilt auch 2012.

Die Degression der Einspeisevergütung wird spürbar

Um Solaranlagen marktfähig zu machen, wurde im EEG eine jährliche Degression der Einspeisevergütung von 9 % festgelegt. Steigen die Leistungskontingente für Solarstrom überdurchschnittlich, verringert sich die Vergütung weiter prozentual. Jedes Jahr im Oktober wird auf Basis der Kennzahlen des laufenden Jahres die Degression für das Folgejahr durch die Bundesnetzagentur festgelegt. Steigerungen über die Limite von 3.500 Mwp, 4.500 MWp, 5.500 MWp, 6.500 MWp und 7.500 MWp hinaus führen zu jeweils zusätzlichen 3 % Degressionssteigerung über 9 % hinaus. Da die Entwicklung beim Solarstrom sehr rasant verläuft, wie auch die Verdoppelung des Anteils an der gesamten Stromerzeugung allein im Jahr 2011 zeigt, hat sich die Förderung seit ihrer Einführung nun schon halbiert.

Auch 2012 liegen die Vergütungen noch über Tarif

Auf Grund der Erhöhung der Solarstromstrom-Kapazitäten im Jahr 2011 über 5.500 MWp hinaus liegt die Degression im Jahr 2012 bei 15 %. Die Attraktivität der Einspeisevergütung ist trotzdem ungebrochen. Eine Aufdachanlage bis 30 kWp erbringt immer noch 24,43 Cent pro kWh. Beträgt die Leistungskapazität bis 100 kWp, gibt es noch 23,23 Cent pro kWh, bis 1 MWp liegt der Preis bei 21,98 Cent pro kWh. Unter 20 Cent pro kWh sinkt die Vergütung erst, wenn die 1-MegaWatt-Grenze überschritten wird. Dann gibt es 18,33 Cent pro kWh, für Solarenergie von Freiflächenanlagen sind es 17,94 Cent pro kWh. Damit liegen die Vergütungen immer noch über Tarif und für die nächsten 20 Jahre fest.

Vergütung für den Eigenverbrauch 2012

Abhängig von der weiteren Kapazitätsentwicklung könnte die Einspeisevergütung nach 2012 bald „nur noch" den Marktwert erzielen. Damit das EEG auch weiterhin eine gute Motivation für die Solarstromerzeugung bleibt, hat der Gesetzgeber 2010 die Vergütung für den Eigenverbrauch eingeführt. Übersteigt dieser 30 %, erhöht sich die Vergütung noch einmal deutlich (ca. ein Drittel). 2012 liegen die Werte dafür bei 12,43 Cent pro kWh für Auf-Dach-Anlagen bis 30 KW und 11,23 Cent pro kWh für Anlagen bis 100 KW. 9,98 Cent pro kWh nehmen Anlagen bis 500 KW ein.

Lesen sie mehr zu Solarförderung auf Solaranlage.org.

Pressekontakt: 

Christian Münch
Heuchelheimer Straße 19
61348 Bad Homburg

info@solaranlage.org

Autor

tmw
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Last seen: vor 1 Jahr 17 Wochen
dabei seit: 2010-03-29

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