Der Keller ist aufgebrochen, die Fahrräder und der Rasenmäher sind verschwunden. Menschen, die eine Hausratversicherung besitzen bleiben auf ihrem Schaden nicht sitzen. Die Hausratversicherung deckt neben anderen wichtigen Risiken auch den Schaden durch Einbruch Diebstahl ab.
Einbruch und Diebstahl so etwas geschieht jeden Tag in Deutschland:
In wirtschaftlich guten und auch schlechten Zeiten, unehrliche Menschen gibt es immer. Der Schaden, den sie bei einem Einbruch hinterlassen, kann erschreckend sein. Sie durchwühlen den Hausrat, brechen Türen und Schränke auf. Dabei hinterlassen sie oft ein Bild der Verwüstung. Die Menschen versuchen, sich durch stabile Türen und Schlösser zu schützen. Doch was ein Mensch gebaut hat, das kann ein anderer auch wieder zerstören. Der psychologische Schaden, aber auch der materielle Schaden ist hoch. Niemand fühlt sich nach einem Einbruch im eigenen Haus mehr sicher und geborgen. Mindestens ebenso schlimm wie die Ohnmacht, es nicht verhindert zu haben, ist auch der Verlust oft teuerer Güter.
Lange wurde auf den Rasenmäher gespart. Nun stand er neu, praktisch unbenutzt, gut eingepackt im Keller. Gestohlen, obwohl die Stahltür verschlossen war. Wie aus den Spuren noch deutlich zu erkennen ist, hat sie heftigen Widerstand geleistet und letztlich doch nachgegeben. Als Dank, da außer dem Rasenmäher nichts Wertvolles zu finden war, haben die Einbrecher auch noch die Wände beschmiert bevor sie das „Schlachtfeld“ mit ihrer Beute verlassen haben.
Ungeschehen kann die Hausratversicherung den Einbruch nicht machen.
Etwas kann keine Versicherung leisten, einen Vorfall ungeschehen machen. Leisten kann sie jedoch einen Ausgleich bei dem entstanden finanziellen Schaden. Den Rasenmäher hat die Hausratversicherung in diesem Fall anstandslos ersetzt. Die Beseitigung des Schadens durch Vandalismus, die Wände wurden, durch die Täter, mit Farbresten und Öl bespritzt, hat sie auch sofort getragen.
Lasse Petersen
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