Einschneidende Veränderungen im Bereich der geschlossenen Fonds geplant
Das Bundesministerium für Finanzen hat den Diskussionsentwurf für die Umsetzung der Alternative Investment Fund Managers (AIFM)-Richtlinie vorgelegt. Das Regelwerk umfasst 545 Seiten und könnte in der jetzigen Form zu erheblichen Veränderungen für das Anlagesegment der geschlossenen Fonds führen. Bis zum 17. August haben die Interessenverbände nun Zeit, ihre Positionen darzulegen und gegebenenfalls Änderungen zu erwirken.
Laut Diskussionsentwurf soll der Fremdkapitalanteil eines geschlossenen Fonds künftig auf maximal 30 Prozent begrenzt bleiben. Diese Limitierung steht im deutlichen Kontrast zu aktuellen Daten. So wiesen beispielsweise geschlossene deutsche Immobilienfonds im vergangenen Jahr durchschnittliche Fremdkapitalquoten von annähernd 40 Prozent auf. Andere Segmente wie beispielsweise Flugzeug- oder Energiefonds lagen sogar noch weit darüber. Die vom Gesetzgeber intendierte Absenkung des Risikos dürfte durch diesen Schritt gelingen, gleichzeitig jedoch werden die durchschnittlichen Renditen darunter leiden. Zudem könnten Beteiligungsangebote nur noch begrenzt von dem aktuell sehr günstigen Zinsumfeld profitieren.
Eingeschränkt werden sollen künftig auch bestimmte Investitionsklassen, in die geschlossene Fonds investieren dürfen. In der jetzigen Fassung des Regelwerks könnten Initiatoren u.a. keine geschlossenen Waldfonds, Private Equity Fonds oder Agrarfonds mehr auflegen. Privatinvestoren wären auch von neuartigen und innovativen geschlossenen Beteiligungsmodellen abgeschnitten. Die attraktive Anlageform der geschlossenen Fonds würde sich auf wenige Investitionsklassen beschränken.
Ebenfalls neu ist das geplante Verbot von Fonds mit einer Mindestzeichnungssumme von weniger als 50.000 Euro, wenn lediglich in ein Fondsobjekt investiert wird. Diese Änderung würde gleich in mehrere Richtungen wirken. Zunächst liegen die aktuellen durchschnittlichen Mindestzeichnungssummen nur bei einem Bruchteil des geplanten neuen Wertes. Die Anzahl möglicher Investoren könnte sich dadurch schlagartig reduzieren. Zwar sind auch weiterhin niedrigere Zeichnungssummen möglich, diese müssen aber einem bislang noch nicht näher definierten und quantifizierten „Grundsatz der Risikomischung“ folgen. Im Gespräch sind pro geschlossener Beteiligung mindestens drei Investitionsobjekte. Folglich würden sehr wahrscheinlich die Fondsvolumina steigen und Vorfinanzierungen deutlich schwieriger werden. Die vom Gesetzgeber intendierte Risikosenkung ist in diesem Zusammenhang insofern zweifelhaft, als ein Multi-Objekt-Fonds nicht notwendigerweise eine günstigere Risikostruktur aufweist. Wesentliche Risikokriterien wie beispielsweise die Mieterstruktur bei Immobilienfonds bleiben bei dieser Betrachtung völlig außen vor. Geplant ist zudem die Beschränkung des Fremdwährungsanteils auf 30 Prozent.
Grundsätzlich ist die beabsichtigte Risikosenkung im Bereich der geschlossenen Fonds begrüßenswert. Dennoch stellt sich die Frage, ob die geplanten Neuregelungen in dieser Form nicht über das Ziel hinausschießen und geschlossene Fonds für Privatanleger weniger interessant erscheinen lassen. Dies ist insbesondere dahingehend kritisch zu hinterfragen, als Anleger in andere wesentlich riskantere Assetklassen ohne Beschränkungen investieren können. Grundsätzlich empfiehlt sich eher eine Risikomischung auf Portfolioebene des Anlegers, die insbesondere durch selektive Investments in geschlossene Beteiligungen optimiert werden kann.
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