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Achtung bei der Anpassung von Rürup-Rentenverträgen

Die Rürup-Rente, auch als Basis-Rente bekannt, wurde 2005 als Alternative für Freiberufler, Gewerbetreibende und Selbständige eingeführt, da diese nicht von der staatlichen Zulage der Riester-Rente profitieren konnten. Zwar werden auch bei der Rürup-Rente für diesen Personenkreis keine staatlichen Förderzahlungen geleistet, jedoch kompensieren die gewährten Steuervorteile dies in einem solchen Maße, dass die Rürup-Rente sogar für gutverdienende Angestellte und Beamte interessant erscheint.

Attraktiv erscheint die Basis-Rente auch deshalb, da Zusatzversicherungen wie Berufsunfähigkeitsversicherungen oder Hinterbliebenenversicherungen mit diesem Produkt auf elegante Weise kombiniert werden können. Jedoch gilt seit Anfang 2010 eine gesetzliche Zertifizierungspflicht für Rürup-Rentenversicherungsprodukte, insofern sie weiterhin in den Genuss staatlicher Förderungen kommen wollen. Altverträge, insbesondere solche mit Zusatzversicherungen, müssen nun nachträglich auf die gesetzlichen Vorschriften hin überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Grundsätzlich gilt, dass mindestens 51% der gesamten Beitragsleistungen direkt in die Rürup-Rente fließen müssen und maximal 49% in die möglichen Zusatzversicherungen. Ebenfalls darf im Falle einer Berufsunfähigkeit kein Kapitalwahlrecht im Sinne einer einmaligen Auszahlung vereinbart worden sein, da für die Rürup-Rente nur die Auszahlung monatlicher Renten vorgesehen ist.

Die gesetzlichen Anforderungen müssen vom Versicherungsanbieter entsprechend angepasst werden und dem Versicherten per Benachrichtigung kommuniziert werden. Jedoch lohnt es sich, genau hinzuschauen, denn Arglosigkeit kann den Versicherungskunden teuer zu stehen kommen. Es ist daher empfehlenswert, die angepassten Verträge vor der erneuten Unterschrift genau zu überprüfen. Einerseits können Abweichungen von der gesetzlichen Norm zu hohen Steuernachzahlungen führen, andererseits nutzen einige Versicherungen die Gelegenheit, zusätzliche Optionen in den Vertrag einzubauen, ohne dass Kunden gezielt darauf hingewiesen werden.

Nach ausführlicher Prüfung und Unterschrift empfiehlt sich eine schnellstmögliche und fristgerechte Rücksendung der angepassten Verträge, um keine Steuernachzahlungen zu riskieren.

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Autor: Stefan Göbel
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