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Bonnfinanz AG im Zusammenhang mit Medico-Fonds zu Schadensersatz verurteilt

München, den 22.06.2011. Das Landgericht Heilbronn hat die Bonnfinanz AG wegen Fehlberatung im Zusammenhang mit der Zeichnung einer Beteiligung an den Medico Fonds Nr. 33 und Nr. 37 zu Schadensersatz verurteilt. Geklagt hatte ein Anleger, der Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Beteiligung an den Medico Fonds Nr. 33 und Nr. 37 geltend machte. Der Anlageberaterin warf er vor, ihn unzureichend über die Risiken der Beteiligung aufgeklärt zu haben. Das Landgericht Heilbronn gab nun dem Anleger Recht und verurteilte die Bonnfinanz AG zur Zahlung eines hohen fünfstelligen Betrages.

Das Landgericht stellte in seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil fest, dass es sich bei der Anlage in die Medico Fonds Nr. 33 und Nr. 37 um riskante Kapitalanlagen handelt. Hierauf hätte der Anleger von der Anlageberaterin hingewiesen werden müssen. Indem sie dies unterließ, machte sich die Bonnfinanz AG schadensersatzpflichtig.

„Das Urteil ist aber noch unter einem weiteren Gesichtspunkt als positiv zu werten.“, so Rechtsanwalt István Cocron von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich. „Denn das Landgericht Heilbronn hat zum einen festgestellt, dass die alleinige Übergabe des Emissionsprospektes nicht zu einer ordnungsgemäßen Beratung geführt hätte. Erforderlich wäre vielmehr eine ausführliche, an die Kenntnisse und Erfahrungen des jeweiligen Anlegers angepasste Beratung gewesen. Zum anderen hält das Gericht auch die Einrede der Verjährung für unbegründet. Zumindest der Umstand, dass die prospektierten Prognosen von den Fonds tatsächlich nicht erreicht wurden, führt demnach nicht automatisch zur Verjährung der Ansprüche. “

Rechtsanwalt Cocron rät daher den betroffenen Anlegern, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.

Firmenportrait: 

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz, Thomas Sittner (LL.M.) und Hendrik Bombosch als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.

Pressekontakt: 

Pressekontakt: István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: cocron@cllb.de Web: www.cllb.de

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