Die AXA Krankenversicherung hat nun die Annahmerichtlinien ihres Tarifes „Vision 1“ geändert. Grund dafür ist die große Zahl der Nichtzahler in diesem Tarif, die der Krankenkasse immer mehr Probleme bereiten. Mit den veränderten Annahmerichtlinien soll dieser Problematik nun vorgebeugt werden. Zukünftig können sich nur noch bestimmte Berufsgruppen im „Vision 1“-Tarif krankenversichern.
Zukünftig soll es nur noch Freiberuflern sowie Selbstständigen möglich sein, sich in diesem Tarif zu versichern. Dazu zählen neben Kammerberufen wie dem des Rechtsanwaltes, Ärzten oder Steuerberatern auch Ingenieure und Versicherungsvertreter sowie eine Reihe von Diplom-Berufen. Grund für diese Änderung ist der, dass es in den Selbstständigen Berufen deutlich häufiger zu einer Nichtzahlung der Beiträge kommt, als beispielsweise bei Beamten oder Angestellten.
Mittlerweile belasten rund 90.000 Nichtzahler die private Krankenversicherung, Tendenz steigend. Häufig hängt dies damit zusammen, dass Versicherte sich vorab nicht genügend informieren und dann von den hohen Beiträgen überrascht werden. Die Problematik mit den hohen Beiträgen widmete sich auch die Öko-Test in ihrem aktuellen PKV Test und erörterte, wie durch einen Tarifwechsel in der PKV mitunter einige hundert Euro im Monat gespart werden können.
Zusätzlich sollte vor einem Wechsel in die private Krankenversicherung der mögliche Beitrag immer mit einem PKV Rechner berechnet werden, um böse Überraschungen zu vermeiden. Nur so können Versicherte ausschließen, durch steigende Beiträge in Zahlungsnot zu geraten. Bei der Wahl der besten privaten Krankenversicherung empfiehlt sich ein Blick auf die PKV Testsieger. Diese werden von verschiedenen Ratingagenturen und unabhängigen Unternehmen gekürt und dienen vielen Versicherten bei der Orientierung auf dem Tarifmarkt der privaten Krankenversicherung.
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