Im Allgemeinen wird der Begriff "Brutto" nicht mit seiner eigentlichen Wortherkunft assoziiert. Genau genommen vom lateinischen Wort "brutus", was für "schwerfällig" oder "unrein" steht, abgeleitet, stammt Brutto aus dem Italienischen, wo es "hässlich" bedeutet. Konsequenterweise ist der Begriff negativ behaftet - sollte man meinen. Dagegen ist völlig klar, was mit Brutto 2011 gemeint ist, eben der Bruttolohn in 2011 in Deutschland.
Brutto hat in Deutschland mehrere Bedeutungen
Im volkswirtschaftlichen Sprachgebrauch definiert sich das Wort Brutto entweder als der Betrag, dem die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer bereits zugerechnet worden ist oder in Bezug auf das Arbeitsentgelt, in welchem die Beträge für Steuern und Versicherungen noch enthalten sind. Warentechnisch bezeichnet der Begriff das Gewicht des Wägegutes und dessen Verpackung, der Tara. Zieht man aus kaufmännischer Sicht die Tara vom Brutto ab, ergibt sich der Nettowert des Betrages oder der Ware.
Wer aber von der Annahme ausgeht, dass Netto das Gegenteil von Brutto sei, der irrt. Es ist eher so, dass die Begriffe korrelieren, sie kommen unter Einbeziehung der Tara zu einem Ergebnis. In Bezug auf das Arbeitsentgelt, das Gehalt, werden vom Bruttolohn Steuern abgezogen. Im Einzelnen sind das die Lohnsteuer, die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag. Die Grundlage zur Errechnung der Lohnsteuer stellt die jeweilige Lohnsteuerklasse des Arbeitnehmers dar, die auch bei der Berechnung mit einem Brutto Rechner Berücksichtigung findet. Die Kirchensteuer differiert je nach Bundesland. Sie kommt mit 9 bis 10 % zum Abzug. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 %. Die des Weiteren in Abzug zu bringenden Versicherungsbeiträge, wie Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung kommen hälftig hinzu, was seit der aktuellen Gesundheitsreform allerdings für die Krankenversicherung nicht mehr zutrifft. Danach ist der Krankenkassenbeitrag auf 15,5 % angehoben worden. Der Arbeitnehmeranteil, der bislang 7,9 % betrug, ist somit auf 8,2 % gestiegen. Für die Rentenversicherung kommen 19,9 % und für die Pflegeversicherung 1,95 % zum Abzug. Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge oder einer eventuell vorhandenen Pensionskasse werden ebenfalls vom Bruttolohn abgezogen. Übrig bleibt der Nettolohn, der zur Auszahlung kommt.
Die gesetzlich festgelegte Mehrwertsteuer ist im Bruttopreis einer Ware (dem Endpreis für den Verbraucher) enthalten und kann schnell mit einem Mehrwertsteuer Rechner ermittelt werden. Sie beträgt in der Regel 19 %, in manchen Fällen auch 7 %. Der Endpreis inklusive Steuern ist der Bruttopreis, den der Verbraucher zahlen muss.
http://www.mehrwertsteuerrechner.com
Forstweg 11
29313 Hambühren
